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Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Amt für Migration und Integration


Das Amt für Migration und Integration erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) nach Maßgabe der ausländerrechtlichen Bestimmungen in einer Ausländerdatei, einer Datei für Verpflichtungserklärungen sowie im Ausländerzentralregister. Auf Grundlage dieser Daten werden aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse und sonstige Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus, Verpflichtungserklärungen, sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie zu deren Durchsetzung erforderlich ist.


Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die


Stadt Nürnberg, Amt für Migration und Integration, Äußere Laufer Gasse 25, 90403 Nürnberg,

Telefon: 0911-231-0;


Das Amt für Migration und Integration erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten und ist zuständig, soweit Sie diese Rechte geltend machen wollen.


Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (u.a. Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, dem Ausländerzentralregistergesetz, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und dem Bayerischen Datenschutzgesetz.


Herausgegeben werden dürfen die Daten des Amtes für Migration und Integration an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden, Gerichte und ggf. Behörden anderer Staaten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.


Die nach der Aufenthaltsverordnung in der Ausländerdatei erfassten Daten sind zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Migration und Integration zu löschen, bei Einbürgerung und im Todesfall sind sie regelmäßig nach fünf Jahren zu löschen. Die Daten eines Ausländers, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gemäß § 91 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zehn Jahre nachdem die Sperrwirkungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abgelaufen sind, gelöscht. Die im Rahmen einer Verpflichtungserklärung erfassten Daten werden nach 6 Jahren ab dem Ende Ihres Geltungszeitraumes gelöscht.


Den Datenschutzbeauftragten / die Datenschutzbeauftragte der Stadt Nürnberg erreichen Sie unter

Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,

Telefon: 0911/231 – 51 15

Kontaktformular: https://www.nuernberg.de/internet/referat2/datenschutz.html



Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.


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